AGB

Allgemeines

Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesen AGB auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf beide Geschlechter gleichermaßen.

Initiator für das Jakob Pöltl Basketballcamp (in weiterer Folge Camp) ist Gumpi Bua LLC/Jakob Poeltl (in weiterer Folge Camp-Initiator), die Durchführung und sportliche Leitung des Camps im Jahr 2022 erfolgt durch den Verein Vienna D.C. Timberwolves (in weiterer Folge Camp-Veranstalter).

Voraussetzung für die Teilnahme am Camp ist ein abgeschlossener Vertrag zwischen dem Camp-Veranstalter und einem Erziehungsberechtigten des minderjährigen Kindes (Camp-Teilnehmer) und die Bezahlung des Camp-Beitrags. Teilnahmeberechtigt am Camp sind Kinder der Jahrgänge 2008 bis 2014, die die physischen und psychischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer derartigen Sportveranstaltung mit sich bringen.

Zustandekommen des Vertrags:

Der Vertrag kommt erst nach Abschluss aller folgender drei Schritte zu Stande:

1. Anmeldung zum Camp
2. Bezahlung des Camp-Beitrags
3. Erhalt der Anmeldebestätigung durch den Camp-Veranstalter.

Vertragsgegenstand, Leistungen und Zahlung:

Vertragsgegenstand ist die Teilnahme am Camp zu den in der Ausschreibung (www.jakobpoeltlcamp.com) dargestellten Bedingungen, mit den dort beschriebenen Leistungen und unter Zugrundlegung dieser AGB. Der Camp-Beitrag ist zahlbar an den Camp-Veranstalter und nach Zahlungsaufforderung sofort fällig.

Die Teilnehmerzahl am Camp ist limitiert. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Bezahlung des Camp-Beitrags vergeben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Camp-Platz. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung durch den Camp-Veranstalter ist der Platz im Camp reserviert.

Der Camp-Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung (oder Teile davon) bei zu geringer Teilnehmerzahl oder wenn andere wichtige, nachgewiesene, widrige und nicht beeinflussbare Umstände dies erfordern (beispielsweise gesetzliche Auflagen, Ausfall der Location) abzusagen. In diesem Fall wird die bereits geleistete Einzahlung in vollem Umfang rückerstattet.

Der Camp-Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, das Programm anzupassen, wenn wichtige, nachgewiesene, nicht im eigenen Einfluss Bereich liegende und unvorhersehbare Umstände dies erfordern (beispielsweise Anpassung des Camp-Packages; Anpassung des Programms bei Erkrankung/Verletzung von Jakob Pöltl). In jedem Fall besteht das Recht vom Vertrag gem. unseren Stornobedingungen zurückzutreten.

Das Camp wird unter den zu dem Zeitpunkt gültigen Corona-Richtlinien des Bundes bzw. der Stadt Wien durchgeführt. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist obligatorisch. Zuwiderhandeln kann zum Ausschluss vom Camp führen. In diesem Fall verfallen die nicht konsumierten Camp-Zeiten ersatzlos. Details bzgl. der Richtlinien (z.B. G-Regelung, Maskenpflicht etc.) werden vor Camp-Beginn per E-Mail bekanntgegeben.

Stornobedingungen/Vertragsrückritt:

Ein Vertragsrücktritt/Storno hat jedenfalls schriftlich per E-Mail an camp@dctimberwolves.at zu erfolgen, die Angabe eines Stornogrundes ist nicht erforderlich.

Rückerstattet werden die bezahlten Camp-Beiträge abzüglich pauschalierter Kosten für den uns entstandenen Aufwand durch den Rücktritt:

Bei Erhalt der schriftlichen Stornierung

bis 1 Monat vor Camp-Beginn (19.5.2022) werden 50 % des Camp-Beitrags erstattet, bis zu 2 Wochen vor Camp-Beginn (2.6.2022) werden 20 % des Camp-Beitrags erstattet.

Ein Storno nach dem 2.6.2022 ist nicht mehr möglich, es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Rücksprache und vorbehaltlich der Zustimmung durch den Camp-Veranstalter, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Nicht oder nur zum Teil in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

Haftungsausschluss:

Grundsätzlich besteht bei der Ausübung von Sport immer ein Verletzungsrisiko, auf das wir hiermit hinweisen wollen. Die Teilnahme am Camp erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Der Erziehungsberechtigte nimmt im Namen des minderjährigen Teilnehmers zustimmend zur Kenntnis, dass der Camp-Veranstalter keine Haftung für Unfälle übernimmt. Der Erziehungsberechtigte hat selbständig für einen ausreichenden Versicherungsschutz für Unfälle und dergleichen zu sorgen. Ebenso ist durch den Erziehungsberechtigten sicherzustellen, dass der Camp-Teilnehmer im Hinblick auf die etwaige Schädigung dritter Personen oder von fremdem Eigentum im üblichen Rahmen haftpflichtversichert ist. Die Versicherung gegen Unfall und Haftpflicht ist sohin Angelegenheit des Erziehungsberechtigten des Teilnehmers. Auf Verlangen der Camp-Leitung ist das Bestehen des ausreichenden Versicherungsschutzes nachzuweisen und die Teilnahme am Camp kann von der Erbringung dieses Nachweises abhängig gemacht werden. Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit der Anmeldung zum Camp auch, dass das Kind die üblichen und dem Alter angemessenen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und den Anweisungen der Trainer und Betreuer Folge leisten kann sowie kein erhöhtes Risiko für andere Teilnehmer darstellt. Falschinformationen können den Ausschluss vom Camp nach sich ziehen.

Der Erziehungsberechtigte verzichtet für den Teilnehmer und dessen Rechtsnachfolger dem Veranstalter gegenüber auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Regressansprüchen und sonstigen Ansprüchen jeder Art (auch gegen Dritte), die auf allfällige bei der Teilnahme erlittenen Verletzungen oder Schäden beruhen und nicht aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes seitens Camps bzw. des Camp-Veranstalters oder der Camp-Betreuer entstehen. Wir haften somit weder für Schäden, die durch unsachgemäße Ausübung der Sportarten, durch Nichtbeachten der Anweisungen der Trainer oder Betreuer oder durch fahrlässiges Verhalten der Teilnehmer entstehen können.

Der Erziehungsberechtigte oder eine von ihm bevollmächtigte Person verpflichtet sich, den Teilnehmer zur Veranstaltung zu bringen und ihn wieder abzuholen und während des Camp-Betriebs unter der angegebenen Notfallnummer erreichbar zu sein. Sollte Ihr Kind nicht pünktlich zum Ende der Betreuungszeit abgeholt werden, behalten wir uns die Weiterverrechnung von dadurch entstandenen Mehraufwendungen vor.

Wertgegenstände sollen im eigenen Interesse zu Hause gelassen werden. Wir haften nicht für abhanden gekommene Gegenstände.

Ausschluss vom Camp:

Bei mehrmaligem Zuwiderhandeln gegen Anweisungen der Trainer oder Betreuer oder bei anderem unzumutbarem Verhalten während des Camps behält sich die Camp-Leitung vor, den betreffenden Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Camp, nach erfolgter Rücksprache mit dem Erziehungsberechtigten, auszuschließen. In diesem Fall verfallen die nicht konsumierten Camp-Zeiten ersatzlos.

Der Teilnehmer kann auch vom Camp ausgeschlossen werden, wenn offensichtlich ist, dass er nach seinem Gesundheitszustand den Anforderungen des Sportangebotes nicht gewachsen ist oder nachträglich bekannt wird, dass die Angaben des Teilnehmers oder seines Erziehungsberechtigten diesbezüglich unzutreffend waren.

Übertragung der Foto-, Video-, Bild- und Tonrechte:

Im Rahmen des Camps werden Fotografien und gegebenenfalls Videos oder Tondokumente angefertigt, auf denen auch die Teilnehmer bei den Aktivitäten im Rahmen des Camps abgebildet oder gegebenenfalls aufgenommen werden, unter anderem für die Bildergalerie der Camp-Homepage. Durch das Akzeptieren der AGB bei der Anmeldung stimmen Sie einer allfälligen Herstellung sowie Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung, Verwendung und Verwertung der von Ihnen/Ihrem Kind im Rahmen der Teilnahme hergestellten Fotografien oder sonstigen Bild- oder Tondokumenten (welcher Art auch immer) durch den Camp-Initiator und/oder dem/der jeweiligen Fotografen/in zu und übertragen in diesem Umfang die Ihnen/Ihrem Kind zustehenden diesbezüglichen (Verwertungs-)Rechte unentgeltlich an den Camp-Initiator bzw. den/die jeweiligen Fotografen/in dieser Materialien. Diese Zustimmung gilt insbesondere aber nicht nur für die Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung, Verwendung und Verwertung dieser Materialien (welcher Art und in welchen Bild- und Ton-Formaten auch immer) auf der Camp-Homepage und den Social Media Accounts des Camp-Initiators (zur Bewerbung künftiger Camps) sowie in veröffentlichten (Medien)Berichten zum Camp oder in sonstigen Druckwerken oder Medien. Sollte die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen nicht erwünscht sein, so ist dies zu Beginn des Camps der Camp-Leitung ausdrücklich mitzuteilen.